{"id":4271,"date":"2023-08-07T06:26:05","date_gmt":"2023-08-07T06:26:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/wv-werkvertraege\/"},"modified":"2024-09-12T09:46:24","modified_gmt":"2024-09-12T09:46:24","slug":"wv-werkvertraege","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/us\/wv-werkvertraege\/","title":{"rendered":"WV &#8211; Werkvertr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"<h2>1. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung<\/h2>\n<p>1.1 Der Anbieter erbringt die Werkleistung gem\u00e4\u00df der im Vertrag und nachfolgend vereinbarten Bedingungen gegen die vertraglich vereinbarte Vergu\u0308tung.<\/p>\n<p>1.2 Die Erfolgsverantwortung tr\u00e4gt der Anbieter nur, soweit<\/p>\n<ul>\n<li>die dafu\u0308r ma\u00dfgeblichen Kriterien bei Vertragsabschluss in der Leistungsbeschreibung in Bezug auf Umfang und Wirkung konkret und abschlie\u00dfend de\ufb01niert wurden sowie Gegenstand des Vertrages geworden sind (vereinbarte Leistungskriterien) und<\/li>\n<li>der Kunde seine Mitwirkungsp\ufb02ichten rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df erfu\u0308llt; es sei denn, diese haben keine Auswirkungen auf die Leistungserbringung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>1.3 Die Leistungsbeschreibung beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden. Die Leistungsbeschreibung gibt die vereinbarten Leistungskriterien (Ziffer 1.2 a) und etwa dafu\u0308r anzuwendende Testkriterien abschlie\u00dfend wieder. \u00c4nderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur gem\u00e4\u00df Ziffer 4. Etwaige Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen fu\u0308r die Leistungsbeschreibung erbringt der Anbieter nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrags.<\/p>\n<p>Soweit noch nicht in der Leistungsbeschreibung vereinbart, einigen sich die Vertragspartner bis zu einem im Vertrag vereinbarten Termin, sonst bis sp\u00e4testens zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung anhand der vereinbarten Leistungskriterien auf die fu\u0308r deren \u00dcberpru\u0308fung durchzufu\u0308hrenden Testmittel wie etwa Testf\u00e4lle (Ziffer 6.1 und 6.5 c).<\/p>\n<p>Soweit die Testmittel nicht bis zwei Wochen nach dem dafu\u0308r vorgesehenen Termin vereinbart worden sind, kann der Anbieter seinerseits geeignete Testmittel verbindlich de\ufb01nieren. Die Interessen des Kunden sind dabei angemessen zu beru\u0308cksichtigen.<\/p>\n<p>1.4 Soweit der Anbieter keinen werkvertraglichen Erfolg schuldet, gelten die DL Bitkom (Vertragsbedingungen fu\u0308r Dienstleistungen), au\u00dfer soweit anderes vereinbart ist.<\/p>\n<h2>2. Zusammenarbeit der Vertragspartner<\/h2>\n<p>2.1 Die Ansprechpartner (Ziffer 2.1 der AV Bitkom) haben die mit der Vertragsdurchfu\u0308hrung zusammenh\u00e4ngenden Entscheidungen unverzu\u0308glich herbeizufu\u0308hren und fu\u0308r die Vertragsdurchfu\u0308hrung notwendige Informationen zur Verfu\u0308gung zu stehen.<\/p>\n<p>Die Entscheidungen der Ansprechpartner sind zu dokumentieren.<\/p>\n<p>2.2 Ort der Leistungserbringung ist der Sitz des Anbieters, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<h2>3. Mitwirkungsp\ufb02ichten<\/h2>\n<p>3.1 Der Kunde tr\u00e4gt Sorge dafu\u0308r, dass dem Anbieter die fu\u0308r die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten vollst\u00e4ndig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfu\u0308gung stehen, soweit nicht vom Anbieter geschuldet. Der Anbieter darf von der Vollst\u00e4ndigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen, au\u00dfer soweit er erkennt oder erkennen muss, dass diese unvollst\u00e4ndig oder unrichtig sind.<\/p>\n<p>3.2 Der Kunde wird die nach Ziffer 1.3 de\ufb01nierten Testmittel rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df u\u0308bergeben. Be\ufb01ndet sich der Kunde mit der \u00dcbergabe im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, geeignete Testmittel auf Kosten des Kunden zu erstellen oder zu beschaffen.<\/p>\n<p>3.3 Der Kunde hat M\u00e4ngel insbesondere gem\u00e4\u00df Ziffer 2.4 der AV Bitkom zu melden.<\/p>\n<div>\n<h2>4. Verfahren fu\u0308r Leistungs\u00e4nderungen<\/h2>\n<p>Beide Vertragspartner k\u00f6nnen \u00c4nderungen der Leistungsbeschreibung (Ziffer 1.3) und Leistungserbringung vorschlagen. Dafu\u0308r ist folgendes Verfahren vereinbart:<\/p>\n<p>4.1 Der Anbieter wird einen \u00c4nderungsvorschlag des Kunden sichten und ihm mitteilen, ob eine umfangreiche Pru\u0308fung dieses \u00c4nderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht.<\/p>\n<p>4.2 Ist eine umfangreiche Pru\u0308fung des \u00c4nderungsvorschlages erforderlich, wird der Anbieter dem Kunden in angemessener Frist den dafu\u0308r voraussichtlich ben\u00f6tigten Zeitraum und die Vergu\u0308tung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Pru\u0308fungsauftrag erteilen oder ablehnen.<\/p>\n<p>4.3 Ist eine umfangreiche Pru\u0308fung des \u00c4nderungsvorschlages nicht erforderlich oder die beauftragte Pru\u0308fung abgeschlossen, wird der Anbieter dem Kunden entweder<\/p>\n<ul>\n<li>ein schriftliches Angebot zur Durchfu\u0308hrung der \u00c4nderungen (\u00c4nderungsangebot) unterbreiten. Das \u00c4nderungsangebot enth\u00e4lt insbesondere die \u00c4nderungen der Leistungsbeschreibung und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine, die Testmittel und die Vergu\u0308tung; oder<\/li>\n<li>mitteilen, dass der \u00c4nderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen fu\u0308r den Anbieter nicht durchfu\u0308hrbar ist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>4.4 Der Kunde wird ein \u00c4nderungsangebot innerhalb der darin genannten Annahmefrist (Bindefrist) entweder ablehnen oder schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form annehmen. Eine etwaige Ablehnung wird der Kunde unverzu\u0308glich dem Anbieter mitteilen.<\/p>\n<p>4.5 Anbieter und Kunde k\u00f6nnen vereinbaren, dass von einem \u00c4nderungsvorschlag betroffene Leistungen bis zur Beendigung der Pru\u0308fung, oder \u2013 soweit ein \u00c4nderungsangebot unterbreitet wird \u2013 bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden.<\/p>\n<\/div>\n<p>4.6 Bis zur Annahme des \u00c4nderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergefu\u0308hrt. Die Leistungszeitr\u00e4ume verl\u00e4ngern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem \u00c4nderungsvorschlag oder seiner Pru\u0308fung unterbrochen wurden. Der Anbieter kann fu\u0308r die Dauer der Unterbrechung (Ziffer 4.5) eine angemessene Vergu\u0308tung verlangen, au\u00dfer soweit der Anbieter seine von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer anderweitig eingesetzt oder einzusetzen b\u00f6swillig unterlassen hat.<\/p>\n<p>4.7 Das \u00c4nderungsverfahren wird auf Anforderung des Anbieters schriftlich oder in Textform auf einem Formular des Anbieters dokumentiert, soweit nichts anderes vereinbart ist. Jede \u00c4nderung der vertraglichen Vereinbarung, insbesondere der Leistungsbeschreibung, ist schriftlich zu vereinbaren.<\/p>\n<p>4.8 Fu\u0308r \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge des Anbieters gelten die Ziffern 4.2 bis 4.7 entsprechend.<\/p>\n<p>4.8 \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge sind an den Ansprechpartner (Ziffer 2.1) des Vertragspartners zu richten.<\/p>\n<div>\n<h2>5. Nutzungsrechte<\/h2>\n<p>5.1 An den Leistungsergebnissen, die der Anbieter im Rahmen des Vertrags erbracht und dem Kunden u\u0308bergeben hat, r\u00e4umt er dem Kunden das nicht ausschlie\u00dfliche Recht ein, diese bei sich fu\u0308r eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzwecks auf Dauer zu nutzen. Eine \u00dcbertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur bei vollst\u00e4ndiger Aufgabe der Rechte des Kunden zul\u00e4ssig. Der Kunde ist verp\ufb02ichtet, die ihn treffenden P\ufb02ichten und Nutzungsbeschr\u00e4nkungen dem Dritten aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere fu\u0308r die P\ufb02ichten nach Ziffer 5.4. Der Kunde wird auf Anfrage des Anbieters die Aufgabe der eigenen Nutzung schriftlich best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>5.2 Im \u00dcbrigen verbleiben alle Rechte beim Anbieter.<\/p>\n<p>5.3 Der Kunde wird den Anbieter unverzu\u0308glich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff oder eine unberechtigte Nutzung droht oder erfolgt ist. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Ma\u00dfnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung zu treffen. Der vertragsgem\u00e4\u00dfe Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p>5.4 Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten k\u00f6nnte. Insbesondere darf er nicht versuchen, die Programme zu dekompilieren, es sei denn, er ist nach \u00a7 69d UrhG fu\u0308r Schnittstellen zu nicht vom Anbieter zu liefernder Software dazu berechtigt. Vor einer Dekompilierung fordert der Kunde die erforderlichen Informationen zun\u00e4chst beim Anbieter an.<\/p>\n<p>5.5 Der Anbieter kann das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschr\u00e4nkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verst\u00f6\u00dft. Der Anbieter hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen.<\/p>\n<\/div>\n<p>Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umst\u00e4nden, die unter Abw\u00e4gung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Anbieter die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu best\u00e4tigen. Der Anbieter wird dem Kunden das Einsatzrecht wieder einr\u00e4umen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass keinerlei Verst\u00f6\u00dfe gegen das Einsatzrecht mehr vorliegen sowie vorherige Verst\u00f6\u00dfe und deren Folgen beseitigt sind.<\/p>\n<h2>6. Abnahme<\/h2>\n<p>6.1 Der Kunde erkl\u00e4rt innerhalb einer vom Anbieter angemessen gesetzten Abnahmefrist die Abnahme. In der Regel gilt eine Frist von nicht mehr als 14 Kalendertagen als angemessen, soweit keine andere Abnahmefrist vereinbart wurde. Die Abnahmefrist soll schriftlich gesetzt werden. W\u00e4hrend der Abnahmefrist kann sich der Kunde, ggf. anhand der Testmittel (Ziffer 1.3), davon u\u0308berzeugen, dass die Werkleistungen vertragsgem\u00e4\u00df sind.<\/p>\n<p>6.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein geru\u0308gter Mangel einer der folgenden Kategorien zugeordnet:<\/p>\n<ul>\n<li>Kategorie 1<br \/>\nDie Werkleistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzung unm\u00f6glich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschr\u00e4nkungen erlaubt.<\/li>\n<li>Kategorie 2<br \/>\nDie Werkleistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzung einschr\u00e4nkt, ohne dass ein Mangel der Kategorie 1 vorliegt.<\/li>\n<li>Kategorie 3<br \/>\nDie Werkleistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzung nur unerheblich einschr\u00e4nkt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>6.3 Der Kunde kann die Abnahmeerkl\u00e4rung nur verweigern, wenn gleichzeitig ein Mangel der Kategorie 1 geru\u0308gt wird oder mehrere M\u00e4ngel der Kategorie 2, die zusammen den Auswirkungen eines Mangels der Kategorie 1 gleichkommen. Die Verweigerung der Abnahme und die M\u00e4ngelru\u0308ge bedu\u0308rfen der Schriftform.<\/p>\n<p>Der Anbieter wird ordnungsgem\u00e4\u00df (Ziffer 3.3) gemeldete M\u00e4ngel mit Auswirkungen der Kategorie 1 in einem angemessenen Zeitraum so beseitigen, dass keine Auswirkungen der Kategorie 1 mehr vorliegen. Solange die Pru\u0308fung wegen eines solchen Mangels, seinen Auswirkungen oder seiner Beseitigung nicht sachgerecht weitergefu\u0308hrt werden kann, verl\u00e4ngert sich die Abnahmefrist fu\u0308r die davon betroffenen Werkleistungen angemessen. Anspru\u0308che wegen M\u00e4ngeln nach Erkl\u00e4rung der Abnahme bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>6.4 Bereits erkl\u00e4rte Teilabnahmen bleiben von sp\u00e4teren Abnahmepru\u0308fungen fu\u0308r andere Leistungen unberu\u0308hrt. Gleiches gilt fu\u0308r bereits durchgefu\u0308hrte Pru\u0308fungen, au\u00dfer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind.<\/p>\n<p>6.5 Die Werkleistungen gelten &#8211; auch ohne ausdru\u0308ckliche Erkl\u00e4rung und ohne Abnahmeverlangen des Anbieters\u2013 auch als abgenommen,<\/p>\n<ul>\n<li>wenn der Kunde die Werkleistung zu anderen als zu Testzwecken (Ziffer 1.3) in Gebrauch nimmt, oder<\/li>\n<li>mit Bezahlung, au\u00dfer der Kunde hat berechtigterweise die Abnahme verweigert, oder<\/li>\n<li>wenn bei Verwendung der Testmittel (Ziffern 1.3, 3.2) die Tests durchgefu\u0308hrt werden k\u00f6nnen, ohne dass M\u00e4ngel auftreten, die die Abnahme hindern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>6.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen.<\/p>\n<h2>7. Mangelanspru\u0308che des Kunden<\/h2>\n<p>7.1 Der Kunde hat Mangelanspru\u0308che nur, wenn gemeldete M\u00e4ngel reproduzierbar oder anderweitig nachweisbar sind. Dies gilt auch fu\u0308r M\u00e4ngel, fu\u0308r die Rechte bei der Abnahme vorbehalten sind. Fu\u0308r die Mitteilung von M\u00e4ngeln gilt insbesondere Ziffer 3.3.<\/p>\n<p>7.2 Stehen dem Kunden Mangelanspru\u0308che zu, hat er zun\u00e4chst nur das Recht auf Nacherfu\u0308llung innerhalb einer angemessen Frist. Die Nacherfu\u0308llung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Mangelbeseitigung oder Neuherstellung.<\/p>\n<p>7.3 Schl\u00e4gt die Nacherfu\u0308llung fehl oder ist sie aus anderen Gru\u0308nden nicht durchzufu\u0308hren, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergu\u0308tung mindern, vom Vertrag zuru\u0308cktreten und \/ oder &#8211; im Rahmen von Ziffer 6 der AV Bitkom &#8211; Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Zu einer kostenp\ufb02ichtigen Selbstvornahme ist der Kunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablaufs einer angemessenen Frist zur Nacherfu\u0308llung nicht beseitigt ist und die Ursache hierfu\u0308r in der Sph\u00e4re des Anbieters liegt.<\/p>\n<p>Ist die Nacherfu\u0308llung verz\u00f6gert, gilt fu\u0308r Schadens- und Aufwendungsersatz des Anbieters Ziffer 3.4 der AV Bitkom. Fu\u0308r Schadens- oder Aufwendungsersatz gilt Ziffer 6 der AV Bitkom.<\/p>\n<p>Der Kunde u\u0308bt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezu\u0308glich dieser Mangelanspru\u0308che innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach M\u00f6glichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.<\/p>\n<p>7.4 Fu\u0308r Sachm\u00e4ngel gilt erg\u00e4nzend Ziffer 4 der AV Bitkom, fu\u0308r Rechtsm\u00e4ngel gilt erg\u00e4nzend Ziffer 5 der AV Bitkom. \u00a7 641 Abs. 3 BGB bleibt unberu\u0308hrt.<\/p>\n<h2>8. Vorzeitige Beendigung<\/h2>\n<p>8.1 Ist eine Mindestlaufzeit des Vertrages vereinbart, ist eine ordentliche Ku\u0308ndigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Gleiches gilt fu\u0308r eine vereinbarte feste Laufzeit des Vertrages. Eine ordentliche Ku\u0308ndigungist auch ausgeschlossen, soweit sich aus dem konkreten Vertragsverh\u00e4ltnis ein besonderes Interesse der Parteien an der Fertigstellung des Werkes ergibt.<\/p>\n<p>8.2 Erkl\u00e4rt der Kunde vor Abnahme wirksam eine ordentliche Ku\u0308ndigung, so ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergu\u0308tung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben b\u00f6swillig unterl\u00e4sst. Es wird vermutet, dass danach dem Anbieter 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergu\u0308tung zustehen.<\/p>\n<p>8.3 Das Recht zur Ku\u0308ndigung aus wichtigem Grund bleibt unberu\u0308hrt. Ist die au\u00dferordentliche Ku\u0308ndigung oder Teilku\u0308ndigung nicht vom Anbieter zu vertreten, hat der Kunde die bis zur Ku\u0308ndigung erbrachten Leistungen zu vergu\u0308ten. Zus\u00e4tzlich hat der Kunde 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung enfallenden vereinbarten Vergu\u0308tung als pauschalierten Aufwendungs- und Schadensersatz zu entrichten. Der Nachweis eines geringeren Aufwands oder Schadens durch den Kunden oder eines h\u00f6heren Aufwands oder Schadens durch den Anbieter bleibt unberu\u0308hrt.<\/p>\n<h2>9. Geltung der AV Bitkom<\/h2>\n<p>Erg\u00e4nzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bitkom (AV Bitkom).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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