{"id":4265,"date":"2023-08-07T06:25:19","date_gmt":"2023-08-07T06:25:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/vps-pflege-standardsoftware\/"},"modified":"2024-09-12T09:45:46","modified_gmt":"2024-09-12T09:45:46","slug":"vps-pflege-standardsoftware","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/us\/vps-pflege-standardsoftware\/","title":{"rendered":"VPS &#8211; Pflege Standardsoftware"},"content":{"rendered":"<h2>A Vertragsgegenst\u00e4nde<\/h2>\n<h3>A 1 P\ufb02egegegenstand<\/h3>\n<p>Der Anbieter erbringt die vereinbarten P\ufb02egeleistungen nur fu\u0308r die jeweils aktuelle Version der als p\ufb02egegegenstand vereinbarten Standardsoftware (\u201eP\ufb02egesoftware\u201c) gegen die vereinbarte Vergu\u0308tung. Wird im Vertrag ausdru\u0308cklich Drittsoftware als P\ufb02egesoftware vereinbart, gelten dafu\u0308r die dort beschriebenen Einschr\u00e4nkungen.<\/p>\n<p>Der Anbieter erbringt \u2013 soweit vereinbart \u2013 folgende P\ufb02egeleistungen:<\/p>\n<h3>A 2 St\u00f6rungsmanagement<\/h3>\n<p>2.1 Entgegennahme von St\u00f6rungsmeldungen<\/p>\n<p>Der Anbieter wird w\u00e4hrend seiner u\u0308blichen Gesch\u00e4ftszeiten St\u00f6rungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, jeweils mit einer Kennung versehen, den vereinbarten St\u00f6rungskategorien zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Ma\u00dfnahmen zur Analyse und Bereinigung von St\u00f6rungen durchfu\u0308hren. Fu\u0308r St\u00f6rungsmeldungen gilt Ziffer 2.4 AV Bitkom entsprechend. Auf Anforderung des Kunden best\u00e4tigt ihm der Anbieter den Eingang einer St\u00f6rungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.<\/p>\n<p>Das St\u00f6rungsmanagement umfasst keine Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von P\ufb02egesoftware in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Ver\u00e4nderungen der P\ufb02egesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.<\/p>\n<p>2.2 Zuordnung zu St\u00f6rungskategorien<\/p>\n<p>Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene St\u00f6rungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:<\/p>\n<ul>\n<li>Schwerwiegende St\u00f6rung<br \/>\nDie St\u00f6rung beruht auf einem Fehler der P\ufb02egesoftware, der die Nutzung der P\ufb02egesoftware unm\u00f6glich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschr\u00e4nkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.<\/li>\n<li>Sonstige St\u00f6rung<br \/>\nDie St\u00f6rung beruht auf einem Fehler der P\ufb02egesoftware, der die Nutzung der P\ufb02egesoftware durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschr\u00e4nkt, ohne dass eine schwerwiegende St\u00f6rung vorliegt.<\/li>\n<li>Sonstige Meldung<br \/>\nSt\u00f6rungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafu\u0308r getroffenen Vereinbarungen behandelt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>2.3 Durchfu\u0308hrung von Ma\u00dfnahmen zur St\u00f6rungsbeseitigung<\/p>\n<p>Bei Meldungen u\u0308ber schwerwiegende St\u00f6rungen und sonstige St\u00f6rungen wird der Anbieter unverzu\u0308glich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umst\u00e4nde entsprechende Ma\u00dfnahmen einleiten, um zun\u00e4chst die St\u00f6rungsursache zu lokalisieren.<\/p>\n<p>Stellt sich die mitgeteilte St\u00f6rung nach erster Analyse nicht als Fehler der P\ufb02egesoftware dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzu\u0308glich mit.<\/p>\n<p>Sonst wird der Anbieter entsprechende Ma\u00dfnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten St\u00f6rung veranlassen oder \u2013 bei Drittsoftware \u2013 die St\u00f6rungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der P\ufb02egesoftware mit der Bitte um Abhilfe u\u0308bermitteln.<\/p>\n<p>Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Ma\u00dfnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der P\ufb02egesoftware, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der P\ufb02egesoftware, unverzu\u0308glich zur Verfu\u0308gung stellen. Der Kunde wird solche Ma\u00dfnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von St\u00f6rungen unverzu\u0308glich u\u0308bernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende St\u00f6rungen unverzu\u0308glich erneut melden.<\/p>\n<div>\n<h3>A 3 \u00dcberlassung Neuer Versionen<\/h3>\n<p>3.1 Vertragliche Leistungen<\/p>\n<p>Der Anbieter u\u0308berl\u00e4sst dem Kunden bestimmte neue St\u00e4nde der P\ufb02egesoftware, um diese auf dem aktuellen Stand zu halten und St\u00f6rungen vorzubeugen. Hierbei handelt es sich um Updates der P\ufb02egesoftware mit technischen Modi\ufb01kationen, Verbesserungen, kleineren funktionalen Erweiterungen sowie Patches mit Korrekturen zur P\ufb02egesoftware oder sonstige Umgehungsma\u00dfnahmen fu\u0308r m\u00f6gliche St\u00f6rungen. Diese neuen St\u00e4nde der P\ufb02egesoftware werden zusammen als \u201eNeue Versionen\u201c bezeichnet.<\/p>\n<p>Nicht Gegenstand der P\ufb02egeleistungen ist die \u00dcberlassung von Upgrades mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen oder von neuen Produkten oder Verp\ufb02ichtungen zur Weiterentwicklung der P\ufb02egesoftware, au\u00dfer etwas anderes ist ausdru\u0308cklich vereinbart.<\/p>\n<p>3.2 P\ufb02ichten und Rechte bei Neuen Versionen<\/p>\n<p>Der Anbieter stellt dem Kunden die Neuen Versionen der Software zur Verfu\u0308gung. Der Kunde wird Neue Versionen unverzu\u0308glich untersuchen und erkennbare M\u00e4ngel unverzu\u0308glich ru\u0308gen, wofu\u0308r \u00a7 377 HGB entsprechend gilt.<\/p>\n<\/div>\n<p>St\u00f6rungen und M\u00e4ngel werden gem\u00e4\u00df Ziffer A 2. behandelt. Es gelten erg\u00e4nzend Ziffern 2.4 und 4.1 der AV Bitkom. Soweit der Anbieter dem Kunden eine neue Version zur Verfu\u0308gung gestellt hat, p\ufb02egt er auch die Vorversion noch fu\u0308r eine angemessene \u00dcbergangsfrist, die in der Regel drei Monate nicht u\u0308berschreitet, weiter.<\/p>\n<p>Stehen dem Kunden Mangelanspru\u0308che zu, hat er zun\u00e4chst nur das Recht auf Nacherfu\u0308llung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfu\u0308llung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Nachbesserung oder die Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen beru\u0308cksichtigt.<\/p>\n<p>Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfu\u0308llung erm\u00f6glichen, au\u00dfer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Ma\u00dfnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Ru\u0308cksprache halten.<\/p>\n<p>Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Beru\u0308cksichtigung des Werts der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.<\/p>\n<p>Bei neuen Versionen von Drittsoftware gelten vorrangig die Gew\u00e4hrleistungsregelungen des \u00dcberlassungsvertrages zwischen Kunde und Anbieter fu\u0308r diese Drittsoftware, au\u00dfer es ist etwas anderes vereinbart. \u00a7 475a BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<div>\n<h3>A 4 Ansprechstelle (Hotline)<\/h3>\n<p>4.1 Vertragliche Leistungen<\/p>\n<p>Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle fu\u0308r den Kunden ein (Hotline). Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der P\ufb02egesoftware sowie einzelnen funktionalen Aspekten. Es gilt Ziffer A 2.1.<\/p>\n<p>Von der Hotline werden keine Leistungen erbracht, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von P\ufb02egesoftware in nicht freigegebenen Einsatzumgebungen oder mit Ver\u00e4nderungen der P\ufb02egesoftware durch den Kunden oder Dritten stehen.<\/p>\n<p>4.2 Annahme und Bearbeitung von Anfragen<\/p>\n<p>Voraussetzung fu\u0308r die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenu\u0308ber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend quali\ufb01ziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der P\ufb02egesoftware beauftragt ist. Der Kunde ist verp\ufb02ichtet, nur u\u0308ber dieses dem Anbieter benannte Personal Anfragen an die Hotline zu richten und dabei vom Anbieter gestellte Formulare zu verwenden. Die Hotline nimmt solche Anfragen per E-Mail, Telefax und Telefon w\u00e4hrend der u\u0308blichen Gesch\u00e4ftszeiten des Anbieters entgegen.<\/p>\n<\/div>\n<p>Die Hotline wird ordnungsgem\u00e4\u00dfe Anfragen im u\u0308blichen Gesch\u00e4ftsgang bearbeiten und soweit m\u00f6glich beantworten. Die Hotline kann zur Beantwortung auf dem Kunden vorliegende Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel fu\u0308r die P\ufb02egesoftware verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Hotline nicht oder nicht zeitnah m\u00f6glich ist, wird der Anbieter \u2013 soweit dies ausdru\u0308cklich vereinbart ist \u2013 die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter P\ufb02egesoftware.<\/p>\n<p>Weitergehende Leistungen der Hotline, etwa andere Ansprechzeiten und -fristen sowie Rufbereitschaften oder Eins\u00e4tze des Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab ausdru\u0308cklich zu vereinbaren.<\/p>\n<h3>A 5 Zus\u00e4tzliche Leistungen<\/h3>\n<p>\u00dcber die Ziffern A 2. bis A 4. hinausgehende Leistungen sind nach diesem Vertrag nicht geschuldet, bedu\u0308rfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergu\u0308ten. Dies kann etwa zus\u00e4tzlich vereinbarte Eins\u00e4tze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstu\u0308tzung bei ver\u00e4nderter Software, Kl\u00e4rung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Kon\ufb01gurationsunterstu\u0308tzung betreffen.<\/p>\n<h2>B Allgemeine Regelungen<\/h2>\n<p>Die folgenden Regelungen gelten gleicherma\u00dfen fu\u0308r das St\u00f6rungsmanagement (A 2.), die \u00dcberlassung Neuer Versionen (A 3.) und die Hotline (A 4.).<\/p>\n<h3>B 1 Laufzeit<\/h3>\n<p>1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt der P\ufb02egevertrag mit der Lieferung gem\u00e4\u00df dem \u00dcberlassungsvertrag fu\u0308r die Standardsoftware.<\/p>\n<p>1.2 Nach Ablauf einer ggf. vereinbarten Mindestlaufzeit kann der P\ufb02egevertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich geku\u0308ndigt werden, erstmals aber zum Ablauf des auf den Vertragsabschluss folgenden Kalenderjahres. Daru\u0308ber hinaus kann der Vertrag vom Anbieter und Kunden ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund geku\u0308ndigt werden.<\/p>\n<p>1.3 Ku\u0308ndigungserkl\u00e4rungen sind nur schriftlich wirksam.<\/p>\n<div>\n<h3>B 2 Vergu\u0308tung<\/h3>\n<p>2.1 Pauschalvergu\u0308tung<\/p>\n<p>Der Kunde vergu\u0308tet die P\ufb02egeleistungen durch eine laufende Pauschale. Die P\ufb02egevergu\u0308tung ist im Abrechnungszeitraum im Voraus geschuldet und wird vom Anbieter gegenu\u0308ber dem Kunden zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Grunds\u00e4tzlich ist Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr. Beim Vertragsbeginn innerhalb eines Abrechnungszeitraums wird die Vergu\u0308tung zeitanteilig geschuldet und mit Vertragsabschluss in Rechnung gestellt.<\/p>\n<\/div>\n<p>2.2 Vergu\u0308tung von Zusatzleistungen<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzliche Leistungen, die nicht durch die Pauschalvergu\u0308tung abgegolten sind, werden gem\u00e4\u00df Ziffer 1.1 der AV Bitkom vergu\u0308tet.<\/p>\n<p>2.3 Anpassung der Vergu\u0308tung<\/p>\n<p>Der Anbieter beh\u00e4lt sich vor, die Vergu\u0308tung erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und h\u00f6chstens einmal im Jahr mit einer Anku\u0308ndigungsfrist von 3 Monaten gem\u00e4\u00df der Entwicklung des \u201eIndex der Arbeitskosten produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich\u201c zu erh\u00f6hen. Der Anbieter kann daru\u0308ber hinausgehende Kostensteigerungen fu\u0308r Vorleistungen Dritter weitergeben, au\u00dfer, soweit er diese verursacht hat. Sobald sich die j\u00e4hrliche Vergu\u0308tung um mehr als 5 % erh\u00f6ht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Erh\u00f6hungsverlangens den Vertrag au\u00dferordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erh\u00f6hung zu ku\u0308ndigen. Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergu\u0308tung verlangen.<\/p>\n<h3>B 3 Nutzungsrecht<\/h3>\n<p>Die Nutzungsrechte des Kunden an Neuen Versionen und an sonstigen Korrekturen der P\ufb02egesoftware entsprechen den Nutzungsrechten an der vorhergehenden Version der P\ufb02egesoftware. Hinsichtlich der Nutzungsrechte treten die Rechte an den Neuen Versionen und sonstigen Korrekturen nach einer angemessenen \u00dcbergangszeit \u2013 die in der Regel nicht mehr als einen Monat betr\u00e4gt \u2013 an die Stelle der Rechte an den vorangegangenen Versionen und sonstigen Korrekturen. Der Kunde darf ein Vervielf\u00e4ltigungsstu\u0308ck archivieren.<\/p>\n<h3>B 4 P\ufb02ichten des Kunden<\/h3>\n<p>4.1 Der Kunde wird den Anbieter unverzu\u0308glich u\u0308ber \u00c4nderungen der Einsatzumgebung unterrichten, auch um dem Anbieter die P\ufb02egeleistung zu erm\u00f6glichen. Daru\u0308ber hinaus stellt der Kunde sicher, dass die P\ufb02egesoftware nur in einer freigegebenen und durch die P\ufb02egesoftware unterstu\u0308tzten Einsatzumgebung eingesetzt wird. Der Anbieter schuldet keine P\ufb02ege fu\u0308r Software, die nicht in einer solchen Einsatzumgebung eingesetzt wird.<\/p>\n<p>4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde alle dem Anbieter u\u0308bergebenen Unterlagen, Informationen und Daten bei sich zus\u00e4tzlich so verwahren, dass diese bei Besch\u00e4digung und Verlust von Datentr\u00e4gern rekonstruiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>B 5 \u00dcbergabe<\/h3>\n<p>Soweit im Rahmen dieser Bedingungen Software u\u0308bergeben wird und nichts anderes vereinbart ist, erfolgt dies auf demselben Weg wie bei der \u00dcberlassung der P\ufb02egesoftware.<\/p>\n<h3>B 6 Datenschutz<\/h3>\n<p>6.1 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschlie\u00dflich als Auftragsverarbeiter t\u00e4tig und diese Daten nur zur Vertragsdurchfu\u0308hrung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird Weisungen des Kunden fu\u0308r den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde tr\u00e4gt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen fu\u0308r die Vertragsdurchfu\u0308hrung. Der Kunde wird mit dem Anbieter die Details fu\u0308r den Umgang des Anbieters mit den Daten des Kunden nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.<\/p>\n<p>6.2 Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverh\u00e4ltnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Fu\u0308r das Verh\u00e4ltnis zwischen Anbieter und Kunde gilt: Gegenu\u0308ber der betroffenen Person tr\u00e4gt die Verantwortung fu\u0308r die Verarbeitung (einschlie\u00dflich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, au\u00dfer soweit der Anbieter etwaige Anspru\u0308che der betroffenen Person wegen einer ihm zuzurechnenden P\ufb02ichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Antr\u00e4ge und Anspru\u0308che der betroffenen Person verantwortlich pru\u0308fen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme des Anbieters durch die betroffene Person. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner P\ufb02ichten unterstu\u0308tzen.<\/p>\n<p>6.3 Der Anbieter gew\u00e4hrleistet, dass Daten des Kunden ausschlie\u00dflich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europ\u00e4ischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens u\u0308ber den Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum verarbeitet werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<h3>B 7 Geltung der AV Bitkom<\/h3>\n<p>Erg\u00e4nzend gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen des Bitkom (AV Bitkom).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>A Vertragsgegenst\u00e4nde A 1 P\ufb02egegegenstand Der Anbieter erbringt die vereinbarten P\ufb02egeleistungen nur fu\u0308r die jeweils aktuelle Version der als p\ufb02egegegenstand vereinbarten Standardsoftware (\u201eP\ufb02egesoftware\u201c) gegen die vereinbarte Vergu\u0308tung. 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