{"id":4259,"date":"2023-08-07T06:26:20","date_gmt":"2023-08-07T06:26:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/vh-dienstleistungen\/"},"modified":"2024-09-12T09:45:25","modified_gmt":"2024-09-12T09:45:25","slug":"vh-dienstleistungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/us\/vh-dienstleistungen\/","title":{"rendered":"VH &#8211; Dienstleistungen"},"content":{"rendered":"<h2>1. Vertragsgegenstand<\/h2>\n<p>1.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hardware, einschlie\u00dflich Haltbarkeit, Funktionalit\u00e4t und Kompatibilit\u00e4t, sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, erg\u00e4nzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. F\u00fcr die Sicherheit der Hardware sind die am Markt erprobten Regeln der Technik zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs ma\u00dfgeblich, soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen k\u00f6nnen f\u00fcr die geschuldete Beschaffenheit nur ma\u00dfgeblich sein, soweit sie spezi\ufb01sche Eigenschaften der konkret vereinbarten Hardware betreffen.<\/p>\n<p>1.2 Die Hardware wird einschlie\u00dflich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie fu\u0308r den bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung k\u00f6nnen dem Kunden nach Wahl des Anbieters elektronisch zur Verfu\u0308gung gestellt werden, es sei denn, dass dies fu\u0308r den Kunden unzumutbar ist. Weitere Anleitungen und Zubeh\u00f6r werden nur geliefert, soweit dies konkret vereinbart ist, etwa in einer St\u00fcckliste.<\/p>\n<p>1.3 Beinhaltet die Lieferung der Hardware eine fu\u0308r ihre Funktionsf\u00e4higkeit zwingend notwendige Software, erh\u00e4lt der Kunde an dieser nur ein Recht zum Einsatz mit dieser Hardware. Sonstige Software unterliegt gesonderten Regelungen.<\/p>\n<p>1.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Hardware durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen.Alle weiteren Leistungen des Anbieters, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation, Einweisung, Schulung und Beratung), werden nach Aufwand vergu\u0308tet.<\/p>\n<h2>2. Preis, Gefahru\u0308bergang<\/h2>\n<p>2.1 Die Preise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Danach kann der Anbieter sp\u00e4testens bis eine Woche vor Lieferung eine Erh\u00f6hung des Listenpreises durch seinen Vorlieferanten an den Kunden entsprechend weiterreichen. Der Kunde kann bis zur Lieferung, l\u00e4ngstens jedoch innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Preiserh\u00f6hung vom Vertrag zuru\u0308cktreten, wenn die Preiserh\u00f6hung 5 % u\u0308berschreitet.<\/p>\n<p>2.2 Die Gefahr geht auf den Kunden direkt ab Auslieferungslager u\u0308ber. Der Kunde transportiert die Hardware vollst\u00e4ndig auf eigene Kosten und befreit den Anbieter von jeglichen Transport- und Abfertigungskosten.<\/p>\n<h2>3. P\ufb02ichten des Kunden<\/h2>\n<p>3.1 Der Kunde stellt die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen (z.B. Raum, Energie, Klima) fu\u0308r die Hardware her. Die erforderlichen Bedingungen ergeben sich aus dem Vertrag, soweit dort nicht geregelt, aus der Produktbeschreibung oder Bedienungsanleitung.<\/p>\n<p>3.2 Der Kunde wird dem Anbieter im Rahmen einer erforderlichen Unterstu\u0308tzung insbesondere freien Zugang zum Aufstellungsort der Hardware gew\u00e4hren, die erforderlichen Arbeitsmittel in angemessenem Umfang dort zur Verfu\u0308gung stellen und zweckdienliche Informationen (z.B. u\u0308ber Einsatzbedingungen oder \u00c4nderungen an der Hardware) mitteilen.<\/p>\n<h2>4. Mangelanspru\u0308che des Kunden<\/h2>\n<p>4.1 Der Anbieter gew\u00e4hrleistet, dass die Hardware bei vertragsgem\u00e4\u00dfem Einsatz den Vereinbarungen gem\u00e4\u00df 1.1 entspricht.<\/p>\n<p>Fu\u0308r Rechtsm\u00e4ngel gilt erg\u00e4nzend Ziffer 5 der AV Bitkom.<\/p>\n<p>Fu\u0308r Sachm\u00e4ngel gilt erg\u00e4nzend Ziffer 4 der AV Bitkom nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Regelungen (Ziffer 4.2 bis 4.4). \u00a7 475a BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4.2 Der Kunde hat Mangelanspru\u0308che nur, wenn gemeldete M\u00e4ngel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Fu\u0308r die Mitteilung von M\u00e4ngeln gilt insbesondere Ziffer 2.4 der AV Bitkom.<\/p>\n<p>4.3 Stehen dem Kunden Mangelanspru\u0308che zu, hat er zun\u00e4chst nur das Recht auf Nacherfu\u0308llung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfu\u0308llung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Nachbesserung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen beru\u0308cksichtigt. Der Kunde stellt dem Anbieter die Hardware zum Zweck der Nacherf\u00fcllung zur Verf\u00fcgung. Das Eigentum an Teilen, die auf Grund einer Nacherfu\u0308llung ausgewechselt werden, geht auf den Anbieter u\u0308ber; \u00a7 439 Abs. 6 BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfu\u0308llung erm\u00f6glichen, au\u00dfer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Ma\u00dfnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Ru\u0308cksprache halten.<\/p>\n<p>Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Beru\u0308cksichtigung des Werts der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.<\/p>\n<p>4.4 Schl\u00e4gt die Nacherfu\u0308llung fehl oder ist sie aus anderen Gru\u0308nden nicht durchzufu\u0308hren, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergu\u0308tung mindern, vom Vertrag zuru\u0308cktreten und\/oder \u2013 unter den Voraussetzungen von Ziffer 6 der AV Bitkom &#8211; Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde u\u0308bt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezu\u0308glich dieser Mangelanspru\u0308che innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach M\u00f6glichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.<\/p>\n<p>4.5 Tritt der Kunde vom Vertrag zuru\u0308ck, wird der Anbieter die Hardware zuru\u0308cknehmen und die vom Kunden geleistete Vergu\u0308tung abzu\u0308glich der dem Kunden gew\u00e4hrten Nutzungsm\u00f6glichkeiten zuru\u0308ckzahlen, h\u00f6chstens den bei der Ru\u0308ckgabe gew\u00f6hnlichen Verkaufswert dieser Hardware. Diese Nutzungsm\u00f6glichkeiten werden grunds\u00e4tzlich aufgrund einer degressiven Abschreibung u\u0308ber einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Beiden Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein l\u00e4ngerer oder ku\u0308rzerer Nutzungszeitraum zugrunde zu legen ist.<\/p>\n<h2>5. Geltung der AV Bitkom<\/h2>\n<p>Erg\u00e4nzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bitkom (AV Bitkom).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Vertragsgegenstand 1.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hardware, einschlie\u00dflich Haltbarkeit, Funktionalit\u00e4t und Kompatibilit\u00e4t, sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, erg\u00e4nzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 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