{"id":3257,"date":"2023-08-07T06:26:42","date_gmt":"2023-08-07T06:26:42","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/vm-dienstleistungen\/"},"modified":"2024-08-22T05:55:07","modified_gmt":"2024-08-22T05:55:07","slug":"vm-dienstleistungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/gb\/vm-dienstleistungen\/","title":{"rendered":"VM &#8211; Dienstleistungen"},"content":{"rendered":"<div>\n<h2>1. Vertragsgegenstand, Leistungen, Nutzungsrechte<\/h2>\n<p>1.1 Der Anbieter vermietet dem Kunden die im Vertrag vereinbarte Hardware und\/oder Software fu\u0308r die Laufzeit dieses Vertrages.<\/p>\n<p>Hardware und Software (\u201eMietsachen\u201c) werden jeweils getrennt vermietet. Wenn Mietsachen als einheitliches System vermietet werden, werden sie als \u201eMietsystem\u201c bezeichnet. Soweit eine Regelung sowohl fu\u0308r Mietsachen als auch fu\u0308r Mietsysteme gilt, wird der Begriff \u201eMietgegenstand\u201c verwendet.<\/p>\n<p>Die Hardware wird einschlie\u00dflich einer Installationsanleitung geliefert. Die Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) und die Installationsanleitung k\u00f6nnen dem Kunden nach Wahl des Anbieters elektronisch zur Verfu\u0308gung gestellt werden, es sei denn, dass dies fu\u0308r den Kunden unzumutbar ist.<\/p>\n<p>Die Software wird in ausfu\u0308hrbarer Form (als Objektprogramm) einschlie\u00dflich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) und der Installationsanleitung geliefert. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung k\u00f6nnen dem Kunden auch elektronisch zur Verfu\u0308gung gestellt werden, es sei denn, dass dies fu\u0308r den Kunden unzumutbar ist.<\/p>\n<p>Der Mietgegenstand wird nur fu\u0308r den im Vertrag vereinbarten Gebrauch vermietet und u\u0308berlassen.<\/p>\n<p>Beschaffenheit, Umfang,Einsatzbedingungen und Systemumgebung des Mietgegenstands ergeben sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, aus der Produktbeschreibung und der Bedienungsanleitung in dieser Reihenfolge.<\/p>\n<p>1.2 Der Kunde hat, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, den Mietgegenstand eigenst\u00e4ndig aufgrund seiner fachlichen und funktionalen Anforderungen ausgew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>1.3 Der Anbieter liefert die Mietsache gegen gesonderte Vergu\u0308tung zu dem im Vertrag angegebenen Aufstellungs- \/ Installationsort.<\/p>\n<p>Der Anbieter kann ferner gegen gesonderte Berechnung die Aufstellung und\/oder die Installation sowie die Herbeifu\u0308hrung der Betriebsbereitschaft der Mietsache u\u0308bernehmen. Bei Mietsystemen u\u0308bernimmt der Anbieter stets die Herbeifu\u0308hrung der Betriebsbereitschaft, einschlie\u00dflich Installation. Fu\u0308r solche Mietsysteme enth\u00e4ltder Vertrag auch die zur Feststellung der Betriebsbereitschaft gem\u00e4\u00df Ziffer 4 zu vereinbarenden Testf\u00e4lle\/-abl\u00e4ufe.<\/p>\n<p>Soweit fu\u0308r ein Mietsystem die Durchfu\u0308hrung von Testf\u00e4llen\/-abl\u00e4ufen vereinbart ist, schuldet der Vermieter auch diese zu den im Vertrag festgelegten Zeitpunkten und Kriterien.<\/p>\n<p>Die Verp\ufb02ichtung des Anbieters zur Aufrechterhaltung der Gebrauchsf\u00e4higkeit des Mietgegenstands bezieht sich nur auf deren vertragsgem\u00e4\u00df geschuldeten Zustand zum Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Mietbeginns.<\/p>\n<\/div>\n<p>Daru\u0308ber hinaus gehende Leistungen wie z.B. Anpassungen, \u00c4nderungen der Software sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen, Analyse-, Planungs- und hiermit verbundene Beratungsleistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergu\u0308ten. Dies gilt auch fu\u0308r Ver\u00e4nderungen der Einsatzbedingungen oder der Systemumgebung nach Vertragsschluss, die nicht vom Anbieter veranlasst sind.<\/p>\n<p>1.4 Der Anbieter kann dem Kunden neue Versionen der vermieteten Software mit mindestens dem gleichen Leistungsinhalt und Leistungsumfang zur Nutzung zur Verfu\u0308gung stellen. Fu\u0308r diese neuen Versionen gelten die bestehenden Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Kunde verp\ufb02ichtet sich, nach einer angemessenen Zeit, die in der Regel drei Monate nicht u\u0308berschreitet, nur noch diese neue Version einzusetzen, falls dies nicht unzumutbar ist.<\/p>\n<p>1.5 Der Mietgegenstand darf nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Jede weitergehende Nutzung, einschlie\u00dflich etwaiger Untervermietung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.<\/p>\n<p>An Software r\u00e4umt der Anbieter dem Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, das nicht ausschlie\u00dfliche Recht ein, diese bei sich w\u00e4hrend der Mietzeit fu\u0308r eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen.<\/p>\n<p>1.6 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Ma\u00dfnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung zu treffen. Der vertragsgem\u00e4\u00dfe Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p>1.7 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen und\/oder den Vertrag ku\u0308ndigen, wenn der Kunde seine Nutzungsrechte erheblich u\u0308berschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verst\u00f6\u00dft. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grunds\u00e4tzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen.<\/p>\n<p>Der alleinige Widerruf des Nutzungsrechtes gilt nicht zugleich als Ku\u0308ndigung des Vertrages. Nach Widerruf hat der Kunde dem Anbieter die Einstellung der Nutzung schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergu\u0308tung fu\u0308r die u\u0308ber die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberu\u0308hrt. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinr\u00e4umung des Nutzungsrechts, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zuku\u0308nftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.<\/p>\n<p>Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinr\u00e4umung des Nutzungsrechts, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zuku\u0308nftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.<\/p>\n<div>\n<h2>2. Mietzins<\/h2>\n<p>2.1 Der Mietzins umfasst die Vergu\u0308tung fu\u0308r die \u00dcberlassung des Mietgegenstands und deren Aufrechterhaltung in vertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand. Weitergehende Leistungen, etwa Lieferung von Verbrauchsmaterialien, sind gesondert zu vergu\u0308ten.<\/p>\n<\/div>\n<p>2.2 Der Mietzins ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus bis sp\u00e4testens zum fu\u0308nften Werktag eines jeden Kalendermonats frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.<\/p>\n<p>Bei Mietsystemen beginnt die Verp\ufb02ichtung zur Mietzahlung mit der Best\u00e4tigung der Betriebsbereitschaft gem\u00e4\u00df Ziffer 4 oder mit der produktiven Nutzung des Mietsystems durch den Kunden, wobei der fru\u0308here Zeitpunkt ma\u00dfgeblich ist. Beginnt die Mietzahlung w\u00e4hrend eines Monats, wird jeder Tag mit 1\/30 des monatlichen Mietzinses berechnet.<\/p>\n<p>2.3 Der Anbieter beh\u00e4lt sich vor, den Mietzins erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und h\u00f6chstens einmal im Jahr mit einer Anku\u0308ndigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende zu erh\u00f6hen, soweit sich seine fu\u0308r die Erhaltung des Mietgegenstands anfallenden Energie- oder Personalkosten erh\u00f6ht haben. Sobald sich die j\u00e4hrliche Vergu\u0308tung um mehr als 5 % erh\u00f6ht, ist der Kunde berechtigt, mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Mietzinserh\u00f6hungsverlangens den Vertrag au\u00dferordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erh\u00f6hung zu ku\u0308ndigen.<\/p>\n<p>Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von 12 Monaten eine entsprechende Herabsetzung des Mietzinses verlangen.<\/p>\n<p>2.4 Der Anbieter kann zus\u00e4tzliche Vergu\u0308tung seines Aufwandes verlangen, soweit:<\/p>\n<ul>\n<li>insbesondere eine gemeldete St\u00f6rung im Zusammenhang mit dem Einsatz eines Mietgegenstands in nicht freigegebener Umgebung oder mit durch den Kunden oder Dritten vorgenommenen Ver\u00e4nderungen des Mietgegenstands steht,<\/li>\n<li>zus\u00e4tzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Erfu\u0308llung der P\ufb02ichten des Kunden (siehe insbesondere Ziffer 3) anf\u00e4llt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Soweit der Anbieter berechtigt ist, eine u\u0308ber den Mietzins hinausgehende Vergu\u0308tung seines Aufwands zu verlangen, wird diese, sofern zwischen den Vertragspartnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, zu den bei Erbringung jeweils gu\u0308ltigen Abrechnungsabschnitten und Listenpreisen des Anbieters fu\u0308r Stunden-, Tages- und Spesens\u00e4tze abgerechnet.<\/p>\n<div>\n<h2>3. P\ufb02ichten des Kunden<\/h2>\n<p>3.1 Der Kunde wird den Anbieter schriftlich u\u0308ber beabsichtigte \u00c4nderungen der jeweils vereinbarten Einsatzbedingungen oder Systemumgebung unterrichten. Es gilt Ziffer 8.4 der AV Bitkom.<\/p>\n<p>Erh\u00f6ht sich der Aufwand des Anbieters wegen einer St\u00f6rung, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammt (z.B. Netzbetreiber), kann der Anbieter eine Vergu\u0308tung des daraus resultierenden nachgewiesenen Mehraufwandes verlangen. Es gilt Ziffer 2.4 Absatz 2.<\/p>\n<p>3.2 Der Kunde ist verp\ufb02ichtet, den Mietgegenstand p\ufb02eglich zu behandeln und vor Sch\u00e4den zu bewahren. Er wird den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einsatz und die sachgerechte Bedienung durch ausreichend quali\ufb01ziertes Personal sicherstellen.<\/p>\n<\/div>\n<p>Der Kunde wird die Wartungs-, P\ufb02ege-, und Gebrauchsanweisungen des Anbieters, insbesondere in der u\u0308berlassenen Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) und Installationsanleitung enthaltene Hinweise, im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen.<\/p>\n<p>Kennzeichnungen, insbesondere Schilder, Seriennummern, Aufschriften, Urheberrechtsvermerke,Marken oder \u00c4hnliches du\u0308rfen nicht entfernt, ver\u00e4ndert oder unkenntlich gemacht werden.<\/p>\n<p>3.3 Der Kunde gestattet den Mitarbeitern und Beauftragten des Anbieters nach Voranku\u0308ndigung innerhalb der u\u0308blichen Gesch\u00e4ftszeiten des Anbieters fu\u0308r Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten freien Zugang zu dem Mietgegenstand, soweit keine berechtigten Sicherheitsinteressen des Kunden entgegenstehen.<\/p>\n<h2>4. Feststellung der Betriebsbereitschaft eines Mietsystems<\/h2>\n<p>Anbieter und Kunde werden nach \u00dcbergabe eines Mietsystems gemeinsam dessen vertragsgem\u00e4\u00dfe Betriebsbereitschaft feststellen. Dazu werden sich Anbieter und Kunde ggf. anhand im Vertrag vereinbarter Testf\u00e4lle\/-abl\u00e4ufe (siehe Ziffer 1.3) davon u\u0308berzeugen, dass dieses Mietsystem vertragsgem\u00e4\u00df ist. Soweit die Betriebsbereitschaft vorliegt, wird der Kunde dies auf einem entsprechenden Formular des Anbieters best\u00e4tigen.<\/p>\n<h2>5. \u00c4nderungen an dem Mietgegenstand \/ Ver\u00e4nderung des Aufstellungsortes<\/h2>\n<p>5.1 Der Anbieter ist berechtigt, \u00c4nderungen an dem Mietgegenstand zu dessen Erhaltung vorzunehmen. Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung du\u0308rfen nur vorgenommen werden, wenn sie fu\u0308r den Kunden zumutbar sind und hierdurch der vertragsgem\u00e4\u00dfe Gebrauch des Mietgegenstands nicht beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p>Der Anbieter wird den Kunden u\u0308ber entsprechende Ma\u00dfnahmen rechtzeitig vorab informieren. Aufgrund dieser Ma\u00dfnahmen dem Kunden entstehende Aufwendungen zur Wiederherstellung der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzungsm\u00f6glichkeiten sind vom Anbieter zu ersetzen.<\/p>\n<p>5.2 \u00c4nderungen und Anbauten an dem Mietgegenstand durch den Kunden bedu\u0308rfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Dies gilt insbesondere fu\u0308r Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung des Mietgegenstands mit anderen Ger\u00e4ten, EDV-Anlagen oder Netzwerken. Davon ausgenommen sind solche Verbindungen, die dem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch des Mietgegenstands dienen. Zustimmungsfreie Handlungen des Kunden fu\u0308r u\u0308berlassene Computerprogramme nach \u00a7 69d UrhG bleiben unberu\u0308hrt. Bei Ru\u0308ckgabe des Mietgegenstands stellt der Kunde auf Verlangen des Anbieters den urspru\u0308nglichen Zustand wieder her.<\/p>\n<p>5.3 Die Aufstellung des Mietgegenstands an einem anderen als dem im Mietvertrag festgelegten Aufstellungsort bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter wird seine Zustimmung nicht unbillig verweigern. Der Anbieter kann verlangen, dass der Transport und die Neuinstallation von ihm oder von ihm benannten quali\ufb01zierten Fachleuten zu angemessenen Preisen vorgenommen werden. Die mit einer Standortver\u00e4nderung verbundenen Aufwendungen und Folgekosten sowie die hierdurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten fu\u0308r Wartung und P\ufb02ege tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<h2>6. Sachm\u00e4ngel<\/h2>\n<p>6.1 Der Anbieter verp\ufb02ichtet sich, den Mietgegenstand fu\u0308r die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.<\/p>\n<p>6.2 Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch bestehen keine Anspru\u0308che wegen M\u00e4ngeln des Mietgegenstands. Ebenso sind Anspru\u0308che wegen M\u00e4ngeln ausgeschlossen, soweit die Abweichung von der vertragsgem\u00e4\u00dfen Beschaffenheit auf unsachgem\u00e4\u00dfer Nutzung oder der Verwendung des Mietgegenstands unter nicht vereinbarten Einsatzbedingungen oder in einer nicht vereinbarten Systemumgebung beruht. Gleiches gilt fu\u0308r Abweichungen aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Ein\ufb02u\u0308sse, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind.<\/p>\n<p>6.3 Die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung des Anbieters nach \u00a7 536a Absatz 1 BGB wegen M\u00e4ngeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>6.4 Fu\u0308r die Mitteilung von M\u00e4ngeln gilt insbesondere Ziffer 2.4 der AV Bitkom. Der Kunde wird, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters nutzen.<\/p>\n<p>Ziffer 8.4 der AV Bitkom gilt entsprechend. Der Kunde hat den Anbieter auch im \u00dcbrigen, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von M\u00e4ngeln angemessen zu unterstu\u0308tzen.<\/p>\n<p>6.5 Die Behebung von M\u00e4ngeln erfolgt innerhalb der Gesch\u00e4ftszeiten des Anbieters. Dem Anbieter ist ein angemessener Zeitraum einzur\u00e4umen. Mit Zustimmung des Kunden kann der Anbieter den Mietgegenstand oder einzelne Komponenten des Mietgegenstands zum Zwecke der M\u00e4ngelbeseitigung austauschen. Der Kunde wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.<\/p>\n<p>6.6 Eine Ku\u0308ndigung durch den Kunden gem\u00e4\u00df \u00a7 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgew\u00e4hrung des vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs ist erst zul\u00e4ssig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur M\u00e4ngelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der M\u00e4ngelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unm\u00f6glich ist, vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verz\u00f6gert wird, begru\u0308ndete Zweifel bezu\u0308glich der Erfolgsaussichten bestehen oder diese aus anderen Gru\u0308nden fu\u0308r den Kunden unzumutbar ist.<\/p>\n<p>6.7 Die Rechte des Kunden aus Mangelgew\u00e4hrleistung sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne vorherige Zustimmung des Anbieters \u00c4nderungen an dem Mietgegenstand vornimmt oder vornehmen l\u00e4sst, au\u00dfer der Kunde weist nach, dass die \u00c4nderungen keine fu\u0308r den Anbieter unzumutbare Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen M\u00e4ngeln bleiben unberu\u0308hrt, soweit der Kunde zur Vornahme von \u00c4nderungen, insbesondere im Rahmen des Selbstvornahmerechts gem\u00e4\u00df \u00a7 536a Absatz 2 BGB, berechtigt ist und diese fachgerecht ausgefu\u0308hrt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.<\/p>\n<p>6.8 Die Verj\u00e4hrungsfrist fu\u0308r Sachm\u00e4ngel betr\u00e4gt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn. Soweit das Gesetz bei einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen P\ufb02ichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in F\u00e4llen der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit l\u00e4ngere Fristen vorschreibt, bleiben diese unberu\u0308hrt. Die gesetzliche Frist des \u00a7 548 BGB fu\u0308r Ersatzanspru\u0308che des Anbieters wegen Ver\u00e4nderung oder Verschlechterung der Mietsache oder des Mietsystems bleibt unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>6.9 Fu\u0308r Schadens- und Aufwendungsersatzanspru\u0308che gilt erg\u00e4nzend Ziffer 6 der AV Bitkom. \u00a7 578b BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<h2>7. Vertragslaufzeit und Ende des Mietverh\u00e4ltnisses<\/h2>\n<p>7.1 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zun\u00e4chst fu\u0308r die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. W\u00e4hrend dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Ku\u0308ndigung beidseitig ausgeschlossen.<\/p>\n<p>7.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten geku\u0308ndigt werden, fru\u0308hestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verl\u00e4ngert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verl\u00e4ngerungszeitraums ordentlich geku\u0308ndigt wurde. \u00a7 545 BGB \ufb01ndet keine Anwendung.<\/p>\n<p>7.3 Das Ku\u0308ndigungsrecht des Kunden nach Ziffer 2.3 und nach Ziffer 6.6 sowie das Recht jedes Vertragspartners zur au\u00dferordentlichen Ku\u0308ndigung aus wichtigem Grund bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>7.4 Jede Ku\u0308ndigungserkl\u00e4rung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt Ziffer 8.4 AV Bitkom.<\/p>\n<h2>8. Ru\u0308ckgabe des Mietgegenstands<\/h2>\n<p>8.1 Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde dem Anbieter den Mietgegenstand in einem dem vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch entsprechenden Zustand vollst\u00e4ndig zuru\u0308ck zu geben, einschlie\u00dflich u\u0308berlassener Originaldatentr\u00e4ger, Bedienungsanleitung(Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) und Installationsanleitung. Erstellte Kopien und Downloads sind vollst\u00e4ndig und endgu\u0308ltig zu l\u00f6schen oder zu vernichten.<\/p>\n<p>8.2 Der Kunde ist verp\ufb02ichtet, s\u00e4mtliche nicht zum Mietgegenstand geh\u00f6renden Daten vor seiner Ru\u0308ckgabe nicht rekonstruierbar zu l\u00f6schen.<\/p>\n<p>8.3 Die vollst\u00e4ndige Ru\u0308ckgabe und L\u00f6schung oder Vernichtung nach Ziffer 8.1 und Ziffer 8.2 sind dem Anbieter auf dessen Verlangen schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>8.4 Bei der Ru\u0308ckgabe des Mietgegenstands werden die Vertragspartner, soweit der Anbieter dies verlangt, ein Protokoll erstellen, in dem eventuelle Sch\u00e4den und M\u00e4ngel des Mietgegenstands festgehalten werden.<\/p>\n<p>8.5 Der Kunde tr\u00e4gt die Kosten fu\u0308r den Abbau, die Verpackung und den Ru\u0308cktransport des Mietgegenstands. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter nach dem Vertrag die Herbeifu\u0308hrung der Betriebsbereitschaft schuldet.<\/p>\n<h2>9. Geltung der AV Bitkom<\/h2>\n<p>Erg\u00e4nzend gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen des Bitkom (AV Bitkom).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Vertragsgegenstand, Leistungen, Nutzungsrechte 1.1 Der Anbieter vermietet dem Kunden die im Vertrag vereinbarte Hardware und\/oder Software fu\u0308r die Laufzeit dieses Vertrages. Hardware und Software (\u201eMietsachen\u201c) werden jeweils getrennt vermietet. Wenn Mietsachen als einheitliches System vermietet werden, werden sie als \u201eMietsystem\u201c bezeichnet. 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