{"id":3249,"date":"2023-08-07T06:24:10","date_gmt":"2023-08-07T06:24:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/av-allgemeine-vertragsbedingungen\/"},"modified":"2024-08-22T05:54:41","modified_gmt":"2024-08-22T05:54:41","slug":"av-allgemeine-vertragsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/gb\/av-allgemeine-vertragsbedingungen\/","title":{"rendered":"AV &#8211; Allgemeine Vertragsbedingungen"},"content":{"rendered":"<h2>1. Vergu\u0308tung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine<\/h2>\n<p>1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergu\u0308tung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gu\u0308ltigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergu\u0308tungen sind grundsa\u0308tzlich Netto-Preise zuzu\u0308glich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergu\u0308tet, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Ta\u0308tigkeiten und u\u0308bermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.<\/p>\n<p>1.2 Alle Rechnungen sind grundsa\u0308tzlich spa\u0308testens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.<\/p>\n<p>1.3 Der Kunde kann wegen Ma\u0308ngeln nur aufrechnen oder Zahlungen zuru\u0308ckbehalten, soweit ihm tatsa\u0308chlich Zahlungsanspru\u0308che wegen Sach oder Rechtsma\u0308ngeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Ma\u0308ngelanspru\u0308che kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Beru\u0308cksichtigung des Mangels verha\u0308ltnisma\u0308\u00dfigen Teil zuru\u0308ckbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zuru\u0308ckbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verja\u0308hrt ist. Im U\ue227 brigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskra\u0308ftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zuru\u0308ckbehaltung ausu\u0308ben.<\/p>\n<p>1.4 Der Anbieter beha\u0308lt sich das Eigentum und einzura\u0308umende Rechte an den Leistungen bis zur vollsta\u0308ndigen Bezahlung der geschuldeten Vergu\u0308tung vor, berechtigte Ma\u0308ngeleinbehalte gema\u0308\u00df Ziffer 1.3. Satz 2 werden beru\u0308cksichtigt. Weiterhin beha\u0308lt sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfu\u0308llung aller seiner Anspru\u0308che aus der Gescha\u0308ftsbeziehung mit dem Kunden.<\/p>\n<p>Der Anbieter ist berechtigt, fu\u0308r die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur fu\u0308r einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel ho\u0308chstens fu\u0308r 6 Monate. Darin liegt kein Ru\u0308cktritt vom Vertrag. \u00a7 449 Abs. 2 BGB bleibt unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zuru\u0308ck, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Ru\u0308cktritt des Anbieters, au\u00dfer er hat den Ru\u0308cktritt ausdru\u0308cklich erkla\u0308rt. Gleiches gilt fu\u0308r die Pfa\u0308ndung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter.<\/p>\n<p>Gegensta\u0308nde unter Eigentums oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfa\u0308nden noch sicherungsu\u0308bereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverka\u0308ufer eine Weitervera\u0308u\u00dferung im gewo\u0308hnlichen Gescha\u0308ftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Anspru\u0308che gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weitervera\u0308u\u00dferung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung u\u0308bertra\u0308gt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine ku\u0308nftigen Anspru\u0308che im Zusammenhang mit solchen Vera\u0308u\u00dferungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt.<\/p>\n<p>Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Ho\u0308he der gesicherten Anspru\u0308che um mehr als 20 % u\u0308bersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.<\/p>\n<p>1.5 Der Kunde ist verp\ufb02ichtet, bei einer zula\u0308ssigen U\ue227 bertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfa\u0308nger deren vertraglich vereinbarte Beschra\u0308nkungen aufzuerlegen.<\/p>\n<p>1.6 Gleicht der Kunde eine fa\u0308llige Forderung zum vertragsgema\u0308\u00dfen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele fu\u0308r alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfu\u0308llungsbu\u0308rgschaft eines in der Europa\u0308ischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder \u2013 bei Einmalleistungen \u2013 deren Vergu\u0308tung zu umfassen.<\/p>\n<p>1.7 Bei wirtschaftlichem Unvermo\u0308gen des Kunden, seine P\ufb02ichten gegenu\u0308ber dem Anbieter zu erfu\u0308llen, kann der Anbieter bestehende Austauschvertra\u0308ge mit dem Kunden durch Ru\u0308cktritt, Dauerschuldverha\u0308ltnisse durch Ku\u0308ndigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. \u00a7 321 BGB und \u00a7 112 InsO bleiben unberu\u0308hrt. Der Kunde wird den Anbieter fru\u0308hzeitig schriftlich u\u0308ber eine drohende Zahlungsunfa\u0308higkeit informieren.<\/p>\n<p>1.8 Feste Leistungstermine sollen ausschlie\u00dflich ausdru\u0308cklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgema\u0308\u00df erha\u0308lt.<\/p>\n<h2>2. Zusammenarbeit, Mitwirkungsp\ufb02ichten, Vertraulichkeit<\/h2>\n<p>2.1 Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, u\u0308ber diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchfu\u0308hrung zusammenha\u0308ngenden Entscheidungen unverzu\u0308glich herbeizufu\u0308hren. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.<\/p>\n<p>2.2 Der Kunde ist verp\ufb02ichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstu\u0308tzen und in seiner Betriebsspha\u0308re alle zur ordnungsgema\u0308\u00dfen Auftragsausfu\u0308hrung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfu\u0308gung stellen und nach Mo\u0308glichkeit einen Remotezugang auf das Kundensystem ermo\u0308glichen. Soweit aus Sicherheitsgru\u0308nden oder sonstigen Gru\u0308nden ein Remotezugang nicht mo\u0308glich ist, verla\u0308ngern sich davon betroffene Fristen angemessen; fu\u0308r weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafu\u0308r, dass fachkundiges Personal fu\u0308r die Unterstu\u0308tzung des Anbieters zur Verfu\u0308gung steht.<\/p>\n<p>Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden ko\u0308nnen, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende Arbeitspla\u0308tze und Arbeitsmittel zur Verfu\u0308gung.<\/p>\n<p>2.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde fu\u0308r eine ordnungsgema\u0308\u00dfe Datensicherung und Ausfallvorsorge fu\u0308r Daten und Komponenten (etwa Hardware, Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.<\/p>\n<p>2.4 Der Kunde hat Ma\u0308ngel unverzu\u0308glich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller fu\u0308r die Ma\u0308ngelerkennung und analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels gefu\u0308hrt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Unless otherwise agreed, the corresponding forms and procedures of the provider shall be used for this purpose.<\/p>\n<p>2.5 Der Kunde wird den Anbieter bei Pru\u0308fung und Geltendmachung von Anspru\u0308chen gegenu\u0308ber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstu\u0308tzen. Dies gilt insbesondere fu\u0308r Ru\u0308ckgriffsanspru\u0308che des Anbieters gegen Vorlieferanten.<\/p>\n<p>2.6 Die Vertragspartner sind verp\ufb02ichtet, \u00fcber Gesch\u00e4ftsgeheimnisse sowie \u00fcber sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. in Unterlagen, Dokumenten, Datenbest\u00e4nden), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchf\u00fchrung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners weder \u00fcber den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offen zu legen.<\/p>\n<p>Der jeweils empfangende Vertragspartner ist verp\ufb02ichtet, f\u00fcr Gesch\u00e4ftsgeheimnisse und f\u00fcr als vertraulich bezeichnete Informationen angemessene Geheimhaltungsma\u00dfnahmen zu treffen. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners durch Beobachten, Untersuchen, R\u00fcckbau oder Testen des Vertragsgegenstands zu erlangen. Gleiches gilt f\u00fcr sonstige bei Vertragsdurchf\u00fchrung erhaltene Informationen oder Gegenst\u00e4nde.<\/p>\n<p>Die Weitergabe von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen sowie sonstigen als vertraulich bezeichneten Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchf\u00fchrung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen.<\/p>\n<p>Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Verp\ufb02ichtung zur Geheimhaltung f\u00fcr sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen nach Ablauf von f\u00fcnf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Gesch\u00e4ftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.<\/p>\n<p>Die Vertragspartner werden diese Verp\ufb02ichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.<\/p>\n<p>2.7 Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlu\u0308sselte Kommunikation(z.B. per E- Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Anspru\u0308che geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlu\u0308sselung begru\u0308ndet sind, au\u00dfer soweit zuvor eine Verschlu\u0308sselung vereinbart worden ist.<\/p>\n<h2>3. Sto\u0308rungen bei der Leistungserbringung<\/h2>\n<p>3.1 Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschlie\u00dflich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeintr\u00e4chtigt (\u201eSt\u00f6rung\u201c), verschieben sich die Termine um die Dauer der St\u00f6rung, erforderlichenfalls einschlie\u00dflich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner u\u0308ber die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Sto\u0308rung und die Dauer der Verschiebung unverzu\u0308glich zu unterrichten.<\/p>\n<p>3.2 Erho\u0308ht sich der Aufwand aufgrund einer Sto\u0308rung, kann der Anbieter auch die Vergu\u0308tung des Mehraufwands verlangen, au\u00dfer der Kunde hat die Sto\u0308rung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt au\u00dferhalb seines Verantwortungsbereichs.<\/p>\n<p>3.3 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgema\u0308\u00dfer Leistung des Anbieters vom Vertrag zuru\u0308cktreten und \/ oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erkla\u0308ren, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wu\u0308nscht. Bei einem Ru\u0308cktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor bestehender Nutzungsmo\u0308glichkeiten zu erstatten; gleiches gilt fu\u0308r Verschlechterungen durch bestimmungsgema\u0308\u00dfen Gebrauch.<\/p>\n<p>Gera\u0308t der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs fu\u0308r jede vollendete Woche des Verzugs beschra\u0308nkt auf 0,5 % des Preises fu\u0308r den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt ho\u0308chstens 5 % der Vergu\u0308tung fu\u0308r sa\u0308mtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverha\u0308ltnissen bezogen auf die Vergu\u0308tung fu\u0308r die jeweils betroffenen Leistungen fu\u0308r das volle Kalenderjahr. Erga\u0308nzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergu\u0308tung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrla\u0308ssigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.<\/p>\n<p>3.4 Bei einer Verzo\u0308gerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Ru\u0308cktrittsrecht nur, wenn die Verzo\u0308gerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzo\u0308gerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, fu\u0308r jede vollendete Woche der Verzo\u0308gerung 1 % des Preises fu\u0308r den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzo\u0308gerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt ho\u0308chstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverha\u0308ltnissen bezogen auf die Vergu\u0308tung fu\u0308r die jeweils betroffenen Leistungen fu\u0308r das volle Kalenderjahr. Erga\u0308nzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergu\u0308tung.<\/p>\n<div>\n<h2>4. Sachma\u0308ngel und Aufwendungsersatz<\/h2>\n<p>4.1 Der Anbieter leistet Gewa\u0308hr fu\u0308r die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Fu\u0308r eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgema\u0308\u00dfen Beschaffenheit bestehen keine Anspru\u0308che wegen Sachma\u0308ngeln.<\/p>\n<p>Anspru\u0308che wegen Ma\u0308ngeln bestehen auch nicht bei u\u0308berma\u0308\u00dfiger oder unsachgema\u0308\u00dfer Nutzung, natu\u0308rlichem Verschlei\u00df, Versagen von Komponenten der Systemumgebung. Gleiches gilt bei nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern. Dies gilt auch bei Scha\u0308den aufgrund besonderer a\u0308u\u00dferer Ein\ufb02u\u0308sse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Anspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln bestehen ebenfalls nicht bei nachtra\u0308glicher Vera\u0308nderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte, au\u00dfer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.<\/p>\n<p>Fu\u0308r Schadensersatz und Aufwendungsersatzanspru\u0308che gilt Ziffer 6 erga\u0308nzend.<\/p>\n<p>4.2 Die Verja\u0308hrungsfrist fu\u0308r Sachmangelanspru\u0308che betra\u0308gt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verja\u0308hrungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen fu\u0308r den Ru\u0308ckgriff nach \u00a7 478 BGB bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>Gleiches gilt, soweit das Gesetz gema\u0308\u00df \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 2 oder \u00a7 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB la\u0308ngere Fristen vorschreibt, bei einer vorsa\u0308tzlichen oder grob fahrla\u0308ssigen P\ufb02ichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fa\u0308llen der Verletzung des Lebens, des Ko\u0308rpers oder der Gesundheit sowie fu\u0308r Anspru\u0308che aus dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter fu\u0308hrt nur zur Hemmung der Verja\u0308hrung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafu\u0308r vorliegen. Ein Neubeginn der Verja\u0308hrung tritt dadurch nicht ein.<\/p>\n<p>Eine Nacherfu\u0308llung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschlie\u00dflich auf die Verja\u0308hrung des die Nacherfu\u0308llung auslo\u0308senden Mangels Ein\ufb02uss haben.<\/p>\n<p>4.3 R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche bei Vertr\u00e4gen \u00fcber digitale Produkte gem\u00e4\u00df \u00a7 327u BGB bleiben von den Ziffern 4.1 und 4.2 unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Macht ein Abnehmer gegen\u00fcber dem Kunden einen etwaigen Anspruch geltend, der zu einem R\u00fcckgriffs- anspruch f\u00fchren kann, wird der Kunde den Anbieter unverz\u00fcglich \u00fcber den geltend gemachten Anspruch und die f\u00fcr dessen Beurteilung notwendigen sowie n\u00fctzlichen weiteren Informationen in Kenntnis setzen. Der Kunde wird dem Anbieter die M\u00f6glichkeit verschaffen, den vom Abnehmer des Kunden geltend ge-machten Anspruch zu befriedigen, au\u00dfer soweit dies f\u00fcr den Kunden unzumutbar ist. Der Kunde und der Anbieter werden sich mit dem Ziel abstimmen und zusammenarbeiten, einen berechtigten Anspruch des Abnehmers des Kunden m\u00f6glichst aufwands- und kosteng\u00fcnstig zu befriedigen.<\/p>\n<p>4.4 Der Anbieter kann Vergu\u0308tung seines Aufwands verlangen, soweit<\/p>\n<ul>\n<li>er aufgrund einer Meldung ta\u0308tig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, au\u00dfer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder<\/li>\n<li>eine gemeldete St\u00f6rung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder<\/li>\n<li>zus\u00e4tzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Erfu\u0308llung der P\ufb02ichten des Kunden (siehe auch Ziffern 2.2, 2.3, 2.4 und 5.2) anf\u00e4llt.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>5. Rechtsma\u0308ngel<\/h2>\n<p>5.5 Fu\u0308r Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgema\u0308\u00df und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unvera\u0308ndert eingesetzt wird.<\/p>\n<p>Der Anbieter haftet fu\u0308r Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europa\u0308ischen Union und des Europa\u0308ischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgema\u0308\u00dfen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>5.2 Macht ein Dritter gegenu\u0308ber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzu\u0308glich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verp\ufb02ichtet, soweit zula\u0308ssig die geltend gemachten Anspru\u0308che auf eigene Kosten abzuwehren.<\/p>\n<p>Der Kunde ist nicht berechtigt, Anspru\u0308che Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.<\/p>\n<p>5.3 Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten<\/p>\n<ul>\n<li>dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder<\/li>\n<li>die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder<\/li>\n<li>die Leistung unter Erstattung der dafu\u0308r vom Kunden geleisteten Vergu\u0308tung (abzu\u0308glich einer angemessenen Nutzungsentsch\u00e4digung) zuru\u0308cknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen beru\u0308cksichtigt.<\/p>\n<p>5.4 Anspru\u0308che des Kunden wegen Rechtsma\u0308ngeln verja\u0308hren entsprechend Ziffer 4.2. Fu\u0308r Schadensersatz und Aufwendungsersatzanspru\u0308che des Kunden gilt Ziffer 6 erga\u0308nzend, fu\u0308r zusa\u0308tzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.<\/p>\n<h2>6. Allgemeine Haftung des Anbieters<\/h2>\n<p>6.1 Der Anbieter haftet dem Kunden stets<\/p>\n<ul>\n<li>fu\u0308r die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfu\u0308llungsgehilfen vorsa\u0308tzlich oder grob fahrla\u0308ssig verursachten Scha\u0308den,<\/li>\n<li>nach dem Produkthaftungsgesetz und<\/li>\n<li>fu\u0308r Scha\u0308den aus der Verletzung des Lebens, des Ko\u0308rpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfu\u0308llungsgehilfen zu vertreten haben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>6.2 Der Anbieter haftet bei leichter Fahrla\u0308ssigkeit nicht, au\u00dfer soweit er eine wesentliche Vertragsp\ufb02icht verletzt hat, deren Erfu\u0308llung die ordnungsgema\u0308\u00dfe Durchfu\u0308hrung des Vertrages u\u0308berhaupt erst ermo\u0308glicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefa\u0308hrdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelma\u0308\u00dfig vertrauen darf.<\/p>\n<p>Diese Haftung ist bei Sach und Vermo\u0308gensscha\u0308den auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschra\u0308nkt. Dies gilt auch fu\u0308r entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung fu\u0308r sonstige entfernte Folgescha\u0308den ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Fu\u0308r einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergu\u0308tung auf die Ho\u0308he der Vergu\u0308tung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als \u20ac 50.000. Fu\u0308r die Verja\u0308hrung gilt Ziffer 4.2 entsprechend. Die Vertragspartner ko\u0308nnen bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, u\u0308blicherweise gegen eine gesonderte Vergu\u0308tung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gema\u0308\u00df Ziffer 6.1 bleibt von diesem Absatz unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>Erga\u0308nzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrla\u0308ssigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchfu\u0308hrung auf Schadens und Aufwendungsersatz unabha\u0308ngig vom Rechtsgrund insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergu\u0308tung. Die Haftung gema\u0308\u00df Ziffer 6.1 b) bleibt von diesem Absatz unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>6.3 Aus einer Garantieerkla\u0308rung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdru\u0308cklich u\u0308bernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrla\u0308ssigkeit den Beschra\u0308nkungen gema\u0308\u00df Ziffer 6.2.<\/p>\n<p>6.4 Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haftet der Anbieter nur fu\u0308r denjenigen Aufwand, der fu\u0308r die Wiederherstellung bei ordnungsgema\u0308\u00dfer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrla\u0308ssigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Sto\u0308rfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgefu\u0308hrt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung des Anbieters vereinbart ist.<\/p>\n<p>6.5 Fu\u0308r Aufwendungsersatzanspru\u0308che und sonstige Haftungsanspru\u0308che des Kunden gegen den Anbieter gelten Ziffern 6.1 bis 6.4 entsprechend. Ziffern 3.3 und 3.4 bleiben unberu\u0308hrt.<\/p>\n<h2>7. Datenschutz<\/h2>\n<p>Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen fu\u0308r den Umgang mit personenbezogenen Daten abschlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>8. Sonstiges<\/h2>\n<p>8.1 Der Kunde wird fu\u0308r die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import-und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzu\u0308berschreitender Lieferung oder Leistung tra\u0308gt der Kunde anfallende Zo\u0308lle, Gebu\u0308hren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder beho\u0308rdliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzu\u0308berschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, au\u00dfer soweit anderes ausdru\u0308cklich vereinbart ist.<\/p>\n<p>8.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>8.3 Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden \ufb01nden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdru\u0308cklich widersprochen hat.<\/p>\n<p>Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden.<\/p>\n<p>Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; erga\u0308nzend gelten dann die AGB des Anbieters.<\/p>\n<p>8.4 A\ue227nderungen und Erga\u0308nzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. fu\u0308r Ku\u0308ndigungen, Ru\u0308cktritt), genu\u0308gt Textform nicht.<\/p>\n<p>8.5 Gerichtsstand gegenu\u0308ber einem Kaufmann, einer juristischen Person des o\u0308ffentlichen Rechts oder einem o\u0308ffentlichrechtlichen Sondervermo\u0308gen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Vergu\u0308tung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine 1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergu\u0308tung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gu\u0308ltigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergu\u0308tungen sind grundsa\u0308tzlich Netto-Preise zuzu\u0308glich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer. Der Anbieter kann monatlich abrechnen. 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