{"id":7268,"date":"2023-08-07T06:25:40","date_gmt":"2023-08-07T06:25:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/vue-ueberlassung-standardsoftware-kauf\/"},"modified":"2026-03-12T07:14:10","modified_gmt":"2026-03-12T07:14:10","slug":"vue-ueberlassung-standardsoftware-kauf","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sapcloudone.de\/ca\/vue-ueberlassung-standardsoftware-kauf\/","title":{"rendered":"V\u00dc &#8211; \u00dcberlassung Standardsoftware (Kauf)"},"content":{"rendered":"<h2>1. Vertragsgegenstand<\/h2>\n<p>1.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Software, einschlie\u00dflich Funktionalit\u00e4t und Kompatibili-t\u00e4t, sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung, erg\u00e4nzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. F\u00fcr die Sicherheit der Soft-ware sind die am Markt erprobten Regeln der Technik zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs ma\u00dfgeblich, soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. \u00d6ffentliche \u00c4u\u00dferungen k\u00f6nnen f\u00fcr die geschuldete Beschaffenheit nur ma\u00dfgeblich sein, soweit sie spezi\ufb01sche Eigenschaften der konkret vereinbarten Software betreffen.<\/p>\n<p>1.2 Die Software wird nur in ausfu\u0308hrbarer Form einschlie\u00dflich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) und der Installationsanleitung geliefert. Die Bedienungsanleitung und die Installationsanleitung k\u00f6nnen dem Kunden auch elektronisch zur Verfu\u0308gung gestellt werden. Weitere Anleitungen werden nur geliefert, soweit dies konkret vereinbart ist, etwa in einer St\u00fcckliste.<\/p>\n<p>Vor jeglicher zul\u00e4ssiger Dekompilierung fordert der Kunde die erforderlichen Informationen zun\u00e4chst beim Anbieter an. Soweit in der Software des Anbieters Schnittstellen zu nicht von ihm zu liefernder Software bestehen, gilt \u00a7 69d Urheberrechtsgesetz.<\/p>\n<p>1.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Software durch den Kunden installiert und in Betrieb genommen. Alle weiteren Leistungen des Anbieters, die auf Wunsch des Kunden erbracht werden (insbesondere Einsatzvorbereitung, Installation und Demonstration erfolgreicher Installation, Einweisung, Schulung und Beratung), werden nach Aufwand vergu\u0308tet.<\/p>\n<h2>2. Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung<\/h2>\n<p>2.1 Der Anbieter r\u00e4umt dem Kunden mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung der vereinbarten Vergu\u0308tung das Recht ein, die vereinbarte Software in dem im Vertrag festgelegten Umfang einzusetzen. Ist der Umfang im Vertrag nicht vereinbart, ist dies ein einfaches, nicht ausschlie\u00dfliches Nutzungsrecht zum Einsatz auf Dauer. Dies berechtigt den Kunden nur zum Einsatz der Software auf einem Computer durch einen einzelnen Nutzer zur gleichen Zeit. Das Nutzungsrecht umfasst nur den Einsatz fu\u0308r interne Zwecke des Kunden.<\/p>\n<p>Eine erweiterte Nutzung ist stets vor ihrem Beginn vertraglich zu vereinbaren. Die Vergu\u0308tung richtet sich nach dem Umfang des Einsatzrechts.<\/p>\n<p>2.2 Eine \u00dcbertragung der Nutzungsrechte auf Dritte ist nur bei vollst\u00e4ndiger Aufgabe der Rechte des Kunden zul\u00e4ssig. Der Kunde ist verp\ufb02ichtet, die ihn treffenden P\ufb02ichten und Nutzungsbeschr\u00e4nkungen dem Dritten aufzuerlegen. Dies gilt insbesondere fu\u0308r die P\ufb02ichten nach Ziffer 3.5. Der Kunde wird auf Anfrage des Anbieters die Aufgabe der eigenen Nutzung schriftlich best\u00e4tigen.<\/p>\n<p>2.3 Der Kunde darf Software nur kopieren, soweit dies fu\u0308r den vertragsgem\u00e4\u00dfen Einsatz erforderlich ist. Urheberrechtsvermerke in der Software du\u0308rfen nicht ver\u00e4ndert oder gel\u00f6scht werden.<\/p>\n<p>2.4 Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Ma\u00dfnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekon\ufb01guration darf dadurch nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p>2.5 Das Eigentum an u\u0308berlassenen Vervielf\u00e4ltigungsstu\u0308cken bleibt vorbehalten bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlungder geschuldeten Vergu\u0308tung. Soweit zuvor individuell Nutzungsrechte einger\u00e4umt werden, sind diese stets nur vorl\u00e4u\ufb01g und durch den Anbieter frei widerru\ufb02ich einger\u00e4umt.<\/p>\n<p>2.6 Der Anbieter kann das Nutzungsrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschr\u00e4nkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung (siehe auch Ziffern 3.4 und 3.5) verst\u00f6\u00dft. Der Anbieter hat dem Kunden vorher eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfall und bei besonderen Umst\u00e4nden, die unter Abw\u00e4gung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann der Anbieter den Widerruf ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat dem Anbieter die Einstellung der Nutzung nach dem Widerruf schriftlich zu best\u00e4tigen. Der Anbieter wird dem Kunden das Einsatzrecht wieder einr\u00e4umen, nachdem der Kunde schriftlich dargelegt und versichert hat, dass keinerlei Verst\u00f6\u00dfe gegen das Einsatzrecht mehr vorliegen sowie vorherige Verst\u00f6\u00dfe und deren Folgen beseitigt sind.<\/p>\n<h2>3. P\ufb02ichten des Kunden<\/h2>\n<p>3.1 Der Kunde sorgt dafu\u0308r, dass sp\u00e4testens im Zeitpunkt der Lieferung fachkundiges Personal fu\u0308r die Unterstu\u0308tzung des Anbieters und den Einsatz der Software zur Verfu\u0308gung steht.<\/p>\n<p>3.2 Der Kunde wird den Anbieter unverzu\u0308glich u\u0308ber \u00c4nderungen der Einsatzumgebung unterrichten. Ziffer 1.1 bleibt unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>3.3 Der Kunde wird den Anbieter soweit erforderlich bei der Beseitigung von M\u00e4ngeln unterstu\u0308tzen, insbesondere auf Wunsch des Anbieters einen Datentr\u00e4ger mit der betreffenden Software u\u0308bersenden und Arbeitsmittel zur Verfu\u0308gung stellen.<\/p>\n<p>3.4 Der Kunde erkennt an, dass die Software samt der Bedienungsanleitung und weiterer Unterlagen \u2013 auch in ku\u0308nftigen Versionen \u2013 urheberrechtlich geschu\u0308tzt ist. Diese k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus im Ganzen oder teilweise Gesch\u00e4ftsgeheimnisse sein.<\/p>\n<p>Insbesondere Quellprogramme sind Gesch\u00e4ftsgeheimnisse des Anbieters, au\u00dfer soweit sie frei verf\u00fcgbar sind oder einzelvertraglich etwas anderes geregelt ist. Der Kunde trifft zeitlich unbegrenzte Vorsorge, dass Quellprogramme ohne Zustimmung des Anbieters Dritten nicht zug\u00e4nglich werden. Erg\u00e4nzend gelten die Regelungen unter Ziffer 2.6 der AV Bitkom.<\/p>\n<p>Die \u00dcbertragung von Quellprogrammen bedarf der Einwilligung des Anbieters, die nicht gegen Treu und Glauben verweigert werden darf. Quellprogramme hat der Anbieter nur aufgrund ausdru\u0308cklicher Vereinbarung zu liefern.<\/p>\n<p>3.5 Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten k\u00f6nnte. Insbesondere darf er nicht versuchen, die Programme zu dekompilieren, au\u00dfer er ist gesetzlich dazu berechtigt. Der Kunde wird den Anbieter unverzu\u0308glich unterrichten, wenn er Kenntnis davon hat, dass in seinem Bereich ein unberechtigter Zugriff droht oder erfolgt ist.<\/p>\n<div>\n<h2>4. Mangelanspru\u0308che des Kunden<\/h2>\n<p>4.1 Der Anbieter gew\u00e4hrleistet, dass die Software bei vertragsgem\u00e4\u00dfem Einsatz den Vereinbarungen gem\u00e4\u00df Ziffer 1.1 entspricht.<\/p>\n<p>Die Verj\u00e4hrungsfrist fu\u0308r Anspru\u0308che wegen M\u00e4ngeln beginnt mit der Ablieferung oder \u2013 wenn der Anbieter installiert \u2013 mit Abschluss der Installation. Eine Erweiterung des Einsatzumfangs (Ziffer 2.1 Absatz 2) hat keinen Ein\ufb02uss auf den Verlauf der Verj\u00e4hrung.<\/p>\n<p>Fu\u0308r Rechtsm\u00e4ngel gilt erg\u00e4nzend Ziffer 5 der AV Bitkom.<\/p>\n<p>Fu\u0308r Sachm\u00e4ngel gilt erg\u00e4nzend Ziffer 4 der AV Bitkom nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Regelungen in Ziffern 4.2 \u2013 4.4. \u00a7 475a BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>4.2 Der Kunde hat Mangelanspru\u0308che nur, wenn gemeldete M\u00e4ngel reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden nachweisbar sind. Fu\u0308r die Mitteilung von M\u00e4ngeln gilt insbesondere Ziffer 2.4 der AV Bitkom.<\/p>\n<\/div>\n<p>4.3 Stehen dem Kunden Mangelanspru\u0308che zu, hat er zun\u00e4chst nur das Recht auf Nacherfu\u0308llung innerhalb einer angemessen Frist. Die Nacherfu\u0308llung beinhaltet nach Wahl des Anbieters entweder Nachbesserung oder die Lieferung einer Ersatzsoftware. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl angemessen beru\u0308cksichtigt. Der Kunde erm\u00f6glicht dem Anbieter einen angemessenen Zugang zur Software zum Zweck der Nacherf\u00fcllung.<\/p>\n<p>Der Kunde wird dem Anbieter den Ein- und Ausbau im Rahmen der Nacherfu\u0308llung erm\u00f6glichen, au\u00dfer soweit dies dem Kunden unzumutbar ist. Vor eigenen Ma\u00dfnahmen zur Mangelbeseitigung wird der Kunde mit dem Anbieter Ru\u0308cksprache halten.<\/p>\n<p>Hat der Kunde einen Anspruch auf Aufwendungsersatz, besteht dieser nur in angemessenem Umfang unter Beru\u0308cksichtigung des Werts der betreffenden Leistung in mangelfreiem Zustand und der Bedeutung des Mangels.<\/p>\n<p>4.4 Schl\u00e4gt die Nacherfu\u0308llung fehl oder ist sie aus anderen Gru\u0308nden nicht durchzufu\u0308hren, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergu\u0308tung mindern, vom Vertrag zuru\u0308cktreten und\/oder \u2013 im Rahmen von Ziffer 6 der AV Bitkom \u2013 Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.<\/p>\n<p>Ist die Nacherfu\u0308llung verz\u00f6gert, gilt fu\u0308r Schadens- und Aufwendungsersatz des Anbieters Ziffer 3.4 der AV Bitkom.<\/p>\n<p>Der Kunde u\u0308bt ein ihm zustehendes Wahlrecht bezu\u0308glich dieser Mangelanspru\u0308che innerhalb einer angemessenen Frist aus, in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen ab M\u00f6glichkeit der Kenntnisnahme vom Wahlrecht durch den Kunden.<\/p>\n<h2>5. Geltung der AV Bitkom<\/h2>\n<p>Erg\u00e4nzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bitkom (AV Bitkom).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Vertragsgegenstand 1.1 Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Software, einschlie\u00dflich Funktionalit\u00e4t und Kompatibili-t\u00e4t, sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung, erg\u00e4nzend aus der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 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